Durch die neue Druckgeräterichtlinie (PED), verbindlich ab Juli 2005, sind die Prüfanforderungen für Druckbehälter und Druckleitungen erhöht worden. Bereits ab 0.5 bar Druck wird neu nun eine Abnahmeprüfung verlangt.
Mit der Zertifizierung nach EN 3834-2 und entsprechenden Zulassungen durch die Prüfstellen ist ROMAG ein kompetenter Partner auf diesem Gebiet.
Je nach Bauweise, Volumen, Medium und Druck unterliegen die Druckbehälter einer Abnahmepflicht durch die Prüfstelle oder werden von dem technischen Personal der Firma ROMAG einer Werksabnahme unterzogen.
ROMAG berechnet und fertigt Druckbehälter für die Wasseraufbereitung und - Versorgung wie z.B. Filter- und Sedimentationsbehälter, Lagerbehälter, Druckwindkessel, etc. Das Fertigungsspektrum variiert je nach Kundenwünschen zwischen kubischen und runden Behältern.
Anstelle der aufwendigen Betonausbauten kann häufig eine kompakte Edelstahlkonstruktion gewählt werden.
Die eigenen Berechnungsprogramme erlauben eine kostenoptimale Ausführung.
Es können auch Druckbehälter für Hochvakuum realisiert werden.
Vakuumbehälter
Durchmesser 600 mm Länge 3‘000 mm aus V4A mit Schauluke, Beleuchtung und beidseitiger Öffnung im Hochvakuum zur Kältetrocknung.
Druckwindkessel
Durchmesser 1‘200 mm Höhe 2‘200 mm Volumen 2500 l Betriebs-Druck 10 bar aus St 37.2 Rilsan beschichtet. Einstufung nach Druckgeräterichtlinie Klasse IV also Einzelabnahme bei ROMAG
Ab Mitte 2005 läuft die Übergangsfrist für die Abnahmepflicht der Druckbehälterprüfung ab. Behälter und Rohrleitungen ab 0.5 bar können neu bereits abnahmepflichtig sein!
Druckgeräte müssen nach ihrem Verwendungszweck eingestuft werden. Je nach Klasse kann ROMAG selbstständig oder die benannte Prüfstelle SwissTS, TÜV, SVTI, Kesselinspektorat, etc. die Druckbehälter abnehmen.
ROMAG macht gerne für Sie die Einstufung und unterbreitet Ihnen einen konstruktiven Vorschlag und zertifiziert die Anlage nach den gültigen Normen